Allgemeinegeschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
DVMovieproduction
Daniel Volkmuth
Am Süßberg 6
97456 Dittelbrunn
Tel. 0175 4025375
Mail: kontakt@dvmovieproduction.de
(auch Erbringer genannt)
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
Diese AGB´s gelten für alle Absprachen zwischen Auftraggeber und Erbringer (DVMovieproduction).
Angebote von DVMovieproduction sind Dienstleistungsverträge mit Vertraglich festgelegtem Inhalt, Zeitpunkt und Dauer.
Für die angebotenen, erstellten, erbrachten oder abgeschlossenen Dienstleistungen oder Produkte gelten § 15 bis 24 UrhG Urheberrechtsgesetz.
§ 2 Angebot
Der Erbringer (DVMovieproduction) bietet Foto/Film und Audio Aufnahmen als auch Beratungen für Vermarktung und Beratung zu genannten Themen für Unternehmen und Privatpersonen an.
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle nötigen Gegenstände, Räumlichkeiten, Personen oder sonstiges die nötig sind um die Dienstleistung zu erstellen und nur der Auftraggeber zur Verfügung stellen kann auch zur Verfügung zu stellen.
Die Filmproduktionen werden je nach Bedarf in Räumen des Auftraggebers, in angemieteten Räumen oder frei verfügbaren Örtlichkeiten abgehalten.
Die Inhalte werden zwischen Auftraggeber und Erbringer im Vorfeld von beiden Parteien genau abgestimmt, vom Auftraggeber vorgegeben oder vom Erbringer individuell entworfen und umgesetzt.
Für den Auftraggeber wird ein schriftliches Angebot erstellt, das schriftlich bestätigt werden muss. Oder die erste Zahlung Überweießen wird. Damit kommt es dann zum Vertragsabschluß und Gültigkeit der vereinbarten Vertragsinhalte.
Das Angebot welches vom Erbringer abgegeben wird, bezieht sich immer auf das fertige und sofort nutzbare Produkt für den Auftraggeber. Und nicht auf die im laufe der Dreharbeiten erstellten Rohmaterialien.
Sollten die Rohmaterialien auch gewünscht sein, werden diese in einem gesonderten Angebot angeboten und können so erworben werden. Siehe §1 der AGB in Bezug auf §15 bis 24 UrhG Urheberrechtsgesetz und §7.2 der hier geschriebenen AGB.
Es gelten für alle Auftraggeber schriftliche Vertragsabschlüsse ohne diese kein Auftrag zustande kommt.
3 § Designrecht / Geschmacksmuster
Alle der zur Verfügung gestellten Inhalte von einem Unternehmen, dazu gehören unter anderem Logo, Räumlichkeiten, Produkte, Personen, geistiges Eigentum und sonstiges werden vom Auftraggeber freigegeben und der Nachweis erbracht, dass der Erbringer diese auch rechtlich zum Ausführen des Auftrages nutzen darf.
Der Erbringer weist auf vergleichbare Regelungen in verschiedenen Regelungen und Gesetzesbücher hin wie: PatG, GebrMG, MarkenG, DesignG.
Der Erbringer übernimmt keinerlei Haftung für die Rechtmäßige Genehmigung der Marken-, Urheberrechtliche und Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Schutzfähigkeit der Arbeiten.
Für die genehmigte und ordnungsgemäße Erteilung und Freigabe wird vor der Ausführung noch einmal schriftlich der Nachweis erbracht und vereinbart, da ohne die Genehmigung keine Dienstleistung ausgeführt werden darf und kann.
4 § Rücktritt/Widerruf -und Zahlungsmodalitäten
§ 4.1 Rücktritt/Widerruf/Kündigung
Eine Kündigung oder Rücktritt/Widerruf hat für Unternehmen schriftlich per Mail oder per Post an die bekannten Kontaktdaten des Erbringers zu erfolgen.
Der Auftraggeber muss den Rücktritt/Widerruf spätestens bis 14 Tage vor Termin der Produktion oder Veranstaltung einreichen.
Bei rechtzeitigem Rücktritt/Widerruf erfolgt der bereits gezahlte Betrag in voller Höhe, unter Abzug von 25,-€ Stornogebühr.
Bei einer kurzfristigeren Absage innerhalb 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird das Honorar zu 10% vom Gesamtbetrag fällig.
Kündigung und Vergütung bereits erbrachter Leistungen
Eine Kündigung des Vertrags durch den Kunden während der laufenden Produktion ist nur schriftlich möglich.
Wird der Vertrag nach Beginn der Produktion gekündigt, verpflichtet sich der Kunde, mindestens 75 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen, sofern bereits erste Arbeiten, wie Konzeptentwicklung, Planung, Drehvorbereitungen, Aufnahmen oder Bearbeitungen, erbracht wurden.
Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung vollständig erbrachten Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und mit den bereits geleisteten Zahlungen verrechnet. Übersteigt der Wert der erbrachten Leistungen die 75 %-Pauschale, ist der höhere Betrag fällig.
Eventuell geleistete Anzahlungen werden auf die geschuldete Vergütung angerechnet.
 
§ 4.2 Zahlungsmodalitäten
Der Auftraggeber begleicht 30% des ausgemachten Honor bis spätestens 14 Tage vor dem Produktionsbeginn im Voraus.
Der Rest wird spätestens innerhalb 7 Tage nach Beendigung und der Abschluss Rechnungsstellung fällig.
Ratenzahlungen Können ebenfalls Individuell erstellt werden.
Sollte eine Anreise für den Erbringer nötig sein, wird eine Kilometerpauschale für Hin- und Rückfahrt von €0,45 pro Kilometer fällig. Sollte eine Anreise mit der Bahn, Bus oder anderen Verkehrsmitteln gebraucht werden, werden die Kosten vom Auftraggeber übernommen.
Sollten bei einer mehrtägigen oder nicht im Einzugsgebiet stattfindende Veranstaltung/Dienstleistung eine oder mehrere Übernachtungen nötig sein, übernimmt der Auftraggeber diese Kosten.
Solange der Betrag vom Auftraggeber nicht vollständig bezahlt wurde, bleiben die erstellten Daten, Rohmaterialen oder Produkte Eigentum des Erbringers.
§ 5 Haftungsbeschränkung
Laut § 307 BGB Haftungsbeschränkung bei höherer Gewalt.
Bei vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden haftet der Erbringer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auch in der dann angemessenen Schadenshöhe.
§ 6 Ausfall von Leistungen bzw. Veranstaltungen wegen Krankheit.
Sollten wegen einer Krankheit des Erbringers ausgemachte Termine bzw. Veranstaltungen nicht stattfinden können, wird der Ausgemachte Termin oder Veranstaltung zeitnah nachgeholt.
Sollte es zeitnah keine Einigung über einen neuen Termin geben, wird die Vorauszahlung erstattet.
Der Ausfall einer Produktion oder Dienstleistung ermächtigt den Auftraggeber nicht zur automatischen Kürzung oder Stornierung.
Sollte der Auftraggeber wegen einer Krankheit etc. nicht das ausgemachte Angebot wahrnehmen können, wird die Dienstleistung entweder zeitnah nachgeholt oder es wird eine Ausfallentschädigung an den Erbringer in Höhe von 10% des Angebots fällig.
§ 7 Datenspeicherung und Rohmaterial
§ 7.1 Datenspeicherung
Das erstellte Rohmaterial wird bis 4 Wochen nach dem Dreh vom Erbringer gespeichert, für den Fall das es von Auftraggeber im Nachhinein benötigt wird. Für den Fall könnten weitere Segmente, Videos oder sonstiges sein, die noch erstellt werden sollen. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Sollte der Auftraggeber eine sofortige Löschung verlangen, wird dies gewährt und sofort erbracht. Über alle genannten Möglichkeiten wird eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden die erstellten Daten auch länger oder langfristig gespeichert. Dies muss aber vertraglich vereinbart werden. Für die längere Speicherung der Daten, Fallen pro GB 1,50€ Monatlich an.
 
§ 7.2 Herrausgabe Rohmaterial
Das Rohmaterial kann vom Auftraggeber in einem gesonderten Angebot erworben werden. Das Angebot ist Abhängig von umfang und Datenmenge. 
§ 8 Kündigungsfristen Laufzeitmodelle (Abo)
Laufzeitverträge sind mit einer Vier Wöchigen Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss schriftlich entweder per Mail oder Per Post erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Kündigung.
§ 9 Sonstiges
Abgeschlossen Verträge richten sich nach den AGB des Erbringers.
Abweichende Vereinbarungen können individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden.
Der Gerichtsstand ist der Wohnort des Erbringers, in diesem Fall Schweinfurt.

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